Zitat:
Zitat von berndy
Fahrzeug zugelassen, TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen, auch nicht weiter tragisch, max. 40 € Bußgeld und einen Punkt sowie den obligatorischen Mängelbericht, im Falle einer Kontrolle.
Wer ganz sicher gehen will, wenn der TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen ist, holt sich ein Kurzzeitkennzeichen, kostet halt mehr als das Bußgeld, man spart sich aber im Falle eines Falles den Punkt in Flensburg. Wenn man das (richtige) Kennzeichen mit zum TÜV nimmt, bekommt man dort auch die Plakette aufgeklebt. Oder man fragt mal bei der Zulassungsstelle. Vll. gibts ja eine Ausnahmegenehmigung zum Fahren ohne gültige HU.
|
Das da hatte Berndy geschrieben, hatte ich letzte Woche bei der Zulassungsstelle versucht, aber die wollten mir kein Kurzzeitkennzeichen geben für die GS, weil sie halt noch angemeldet ist. Doppelversicherung ginge wohl nicht, warum auch immer.
Ich hab noch Probezeit, da mag ich mich nicht mit einem Punkt und ner Nachschulung belasten.
Ich denke ich schraubs Kennzeichen nicht dran, stell die GS auf den Anhänger, und schraubs dann erst beim TÜV dran, weil der TÜVer will mit dem Ding ne Probefahrt machen.