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Alt 18.08.2010, 09:04:09   #3
berndy
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Wenn jemand doch Kurzzeitkennzeichen braucht, z.B. zur Überführung nach Kauf/Verkauf o.ä.

http://www.ortenaukreis.de/media/custom/597_382_1.PDF

Das Wichtigste in Kurzform:

Das Fahrzeug
-darf nicht zum Verkehr zugelassen sein
-muss verkehrssicher sein.
Die Kennzeichen
-dürfen nur für Probe- oder Überführungsfahrten benutzt werden,
-müssen außen am Fahrzeug angebracht sein (sie müssen zwar nicht fest angebracht, angeschraubt sein, Klebeband, Draht oder ähnliches reichen, es reicht aber nicht die Kennzeichen hinter die Scheiben zu legen),
-muss nicht zurückgegeben werden.
Der dazugehörige Fahrzeugschein
-muss vor der Fahrt vollständig und richtig ausgefüllt werden
-muss bei allen Fahrten mitgeführt und zuständigen Personen zur Prüfung ausgehändigt werden,
-muss nicht zurückgegeben werden.
Nach Ablauf des Gültigkeitsdatum
-darf das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.
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