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Alt 24.08.2010, 19:13:54   #2
verbali
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Kommt da drauf an was es zu den Leitungen dazu gibt.

wenn sie eine ABE haben, dann müssen sie nicht eingetragen werden, aber die ABE Bescheinigung muss immer mitgeführt werden.

wenn sie ein TÜV Teile-Gutachten haben (in dem das passende Fahrzeug aufgeführt ist) müssen sie eingetragen werden

wenn sie nur allgemeines TüV Teilegutachten haben, dann müssen sie per Einzelabnahme eingetragen werden.


wenn sie keine Kennung haben, dann ist es schwer, und Teuer sie Eintragen zu lassen.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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