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Alt 02.09.2010, 18:09:52   #50
berndy
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Zitat:
Zitat von Nobody1990 Beitrag anzeigen
Hey, zur nach info!

Einstellungsmittleilung
Ordnungswidrigkeit am 22.05.2010 gegen um 11:05 Uhr,....

Sehr geeherter Herr Jasper,
hiermit wird ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren mit dem Aktenzeichen0******
eingestellt wird.

X Paragraph 47 Abs 1 Ordnugnswidirigkeit ,..

Das heißt so wie ich es verstanden hab das ich nichtmal eine strafe bekomme und heißt das ich NICHT schuld bin aber der andere? weil beide ohne Schuld gibtz nicht oder?
Ja und nein.

1. Du bekommst kein Bußgeld, was aber nicht heißt, dass Du nichts verkehrt gemacht hast. Das will ich hier auch gar nicht prüfen. Kann sein, dass die Bußgeldstelle der Meinung war, dass Du nichts verkehrt gemacht hast, kann aber auch sein, dass die Bußgeldstelle das Verfahren gegen Dich wegen geringer Schuld oder weil Du ohnehin der einzige Geschädigte bist, eingestellt hat.
Im § 47 Abs. 1 OwiG steht, dass die Bußgeldstelle das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen einstellen kann, so lange es dort anhängig ist.

Zivilrechtlich kannst du eine Teilschuld oder die ganze Schuld bekommen.

In unserem Rechtssystem wird zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden.

Zum Strafrecht gehören auch die Ordnungswidrigkeiten.

Im Zivilrecht werden die Ersatzansprüche der Menschen bzw. juristischen Personen untereinander geregelt.

Da kann die Sache wieder ganz anders aussehen.

Also, nicht zu früh freuen, lass den Anwalt mal machen.
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