Fußgängerzone bedeutet: dort ist kein anderer Verkehr als eben Fußgängerverkehr zugelassen.
Fahrräder, Handkarren, Motorräder, Mopeds usw. kann man schiebender Weise mit sich führen.
Einfahren darf man grundsätzlich nicht.
Manchmal gibts auch Ausnahmen zum Befahren, z.B. zum Be- und Entladen auch auf bestimmte Zeiten oder einzelne Berechtigte begrenzt.
Parken ist in einer Fußgängerzone grundsätzlich nicht erlaubt außer zum erlaubten Be- und Entladen, weil es da ja nicht anders geht.
Das Halt- bzw. Parkverbot ist in dem Zeichen § 41 Z 242.1 StVO (Beginn der Fußgängerzone) enthalten. Es braucht daher im § 12 StVO Halten und Parken, nicht nochmals erwähnt zu werden.
Vorweg: Parken ist ein Verkehrsvorgang eines (Kraft)fahrzeugs.
Das Zeichen 242.1 verbietet, dass andere Verkehrsarten als Fußgänger diesen Bereich benutzen. Somit ist auch das Parken dort nicht erlaubt, selbst wenn man das Fahrzeug dorthin schieben würde.
Gerichtsurteile:
Fußgängerbereich (Zeichen 241)
Ein im Fußgängerbereich widerrechtlich geparktes Kraftfahrzeug darf auf Kosten des Verantwortlichen auch dann abgeschleppt werden, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht gegenwärtig beeinträchtigt ist.
OVG Münster, NJW 1982, 2277;
VGH München, NJW 1984, 2962;
OVG Rheinl.-Pfalz, Fundstelle 1988, 719;
OVG Koblenz, NVwZ 1988, 658;
VGH München, NZV 1990, 47;
VGH BW, BWVPr. 1990, 112.
Es ist jedoch auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Notwendigkeit des Abschleppens darf nicht ohne nähere Prüfung bejaht werden, sondern bedarf sorgfältiger Feststellungen.
OVG Rheinland-Pfalz vom 8.12.1998, AZ 7 A 10895/98.OVG.
Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt die Funktionsbeeinträchtigung der Fußgängerzone als öffentliches Interesse.
OVG Rheinland-Pfalz vom 2.2.1999, AZ 7 A 12148/98.OVG.
Anmerkung: Schwabe, NVwZ 1994, 629 sieht in der Ausschilderung von Fußgängerbereichen keine vollstreckungsfähige Allgemeinverfügung, da sie nur die wegerechtliche Widmung kenntlich mache.
Das gilt übrigens auch für Gehwege.
Wen es genauer interessiert:
http://www.verkehrsportal.de/verkehr...hleppen_02.php