Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Ohne BE kein Versicherungsschutz und immer mindestens Teilschuld!
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Das kann man so nicht sagen! Die verschuldete (!) Obliegenheitsverletzung (Fahren ohne BE) wirkt sich wenn überhaupt lediglich im Innenverhältnis aus. Der geschädigte Dritte bekommt auf jeden Fall den Schaden von der Versicherung ersetzt. Die dann evtl. folgende Regressforderung der Versicherung wegen der Vertragsverletzung ist zudem in der Höhe begrenzt. Außerdem muss die Obliegenheitsverletzung für den Schaden kausal sein, sonst besteht auch kein Sonderkündigungsrecht der Versicherung und auch kein Regressanspruch. Insofern ergibt sich auch keine automatische Folge für die Schuldfrage, ohne Verschulden und Kausalität geht gar nichts (grds).