Die Kausalität muss von der Pflichtverletzung ausgehen. Das Motorradfahren ansich ist zwar gefährlich, aber durch das Gesetz (noch) gebilligt. ^^
Ein Versicherungsvertrag würde dann auch keinen Sinn mehr ergeben, wenn schon das Fahren pflichtwidrig ist, denn allein davon geht eine erhöhte Gefahr nicht aus. Für solche Entscheidungen gibts dann Rechtsmittel.