Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.11.2010, 23:18:29   #28
Hansafan1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Die Kausalität muss von der Pflichtverletzung ausgehen. Das Motorradfahren ansich ist zwar gefährlich, aber durch das Gesetz (noch) gebilligt. ^^

Ein Versicherungsvertrag würde dann auch keinen Sinn mehr ergeben, wenn schon das Fahren pflichtwidrig ist, denn allein davon geht eine erhöhte Gefahr nicht aus. Für solche Entscheidungen gibts dann Rechtsmittel.
  Mit Zitat antworten