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Alt 18.11.2010, 21:42:47   #3
Papst
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Egal^^ Die Messung der Geschw. muss 300 oder 400m lang erfolgen. Zudem wurde meines Wissen, die Messung der Geschw. mit einem Motorrad als nicht zulässig befunden. Was er also machen kann? Richtig, Videos von allen anderen Ordnungswidrigkeiten die er so vor die Linse bekommt...

Wo sind bitte 85-90 blöd? Du hast mittlerweile die Schleicherfraktion, die ausserorts mit dem Auto 80 fährt. Genauso wie in der DDR vorgeschrieben^^ Zum Anführer der Rotte finden sich dann weitere Vollpfosten die hinterhertuckern und nichtmal Abstand lassen, sodass man überholen kann. Und von denen bekommt man dann einen Vogel gezeigt, wenn man hinten anlauf holt und vorbeiballert.
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