Thema: Winterreifen?
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Alt 01.12.2010, 16:24:51   #26
schäntz
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... bitte Nachlesen:
StVZO - Kapitel B. Fahrzeuge - Punkt III - § 36 - Absatz 2

Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.


Die 4mm sind eine Empfehlung der Industrie und Automobilverbände!!!
(...übrigens auch von mir als Reifenhändler!!!)
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Erst wenn alle Reifen am Computer gekauft werden und der letzte Reifenhändler das Licht ausgemacht hat, wird man merken, dass ein PC nicht montieren kann!
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GS500E Bj.1993 - GS des Monats Juli 2010
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