Nach längerem Suchen kam mir der Gedanke mal beim Bundesrat nachzusehen.
Wens wirklich interessiert, der kann die Änderung des § 2 Abs. 3 a StVO nachlesen.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/D...pdf/699-10.pdf
- Keine festen Termine
- es werden M + S Reifen genannt.
- die Bußgelder werden angehoben.
Ansonsten alles beim Alten.
Wer also "Winterreifen" aufziehen will, sollte darauf achten, dass M + S draufsteht.