Du hast recht, es macht Sinn.
Dennoch: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", heißt eben, dass keine Bindung besteht, da die BE keine vorsieht.
Und Mischbereifung ist es auch nicht, diese bezieht sich auf unterschiedliche Bereifung auf einer Achse.
@ Bloody: In deiner Zulassung stehen nur Reifengrößen, richtig?
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