Netter Beitrag, aber auch schon uralt, die Reifenbindung gab es nur in Deutschland, und wurde vom Gesetzgeber gefordert. Diese wurde schon vor Jahren durch die EU als Wettbewerbsnachteil festgelegt und die Regierung musste da nachbessern.
Alles was dort geschrieben ist hört sich wichtig an, aber wie kann es sein, das dir der TÜV dann in die Papiere einträgt "Reifen nur von einem Hersteller"? Trägt jetzt der TÜVer das Risiko, weil er mich ganz gesetzesgerecht von der Herstellerbindung befreit? Die Produkthaftung der Reifenhersteller wird doch dadurch nicht aufgehoben. Jeder Hersteller muss für seine Produkte haften.
Suzuki hat 2006 die Fabrikatsbindung für die GS in Seriengröße aufgehoben. Außerdem haben die Reifen in der Größe alle eine Freigabe für die GS. Neuentwicklungen kenne ich in der GS Größe seit dem nicht.
BT 45 und Pilot Active haben auf jeden Fall ne Freigabe, und alles was davor gebaut wurde sowieso. Daher ist es für die GS eigentlich fast uninteressant geworden sich darüber Gedanken zu mache.
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