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Alt 26.01.2011, 20:41:46   #21
Hansafan1985
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Das heißt, dass bei einem Unfall die Gegenseite als Unfallverursacher dem Geschädigten (ohne Verschulden) eine Mitveranwortlichkeit für die erlittene Verletzung vorhält. Dazu muss das Tragen des ungeeigneten Helms aber adäquat kausal sein für den Schaden. Folge ist, dass der Schadensersatz (z.B. Schmerzensgeld) gekürzt werden kann, um bis zu 50%. (vgl. § 254 BGB)

Das sind dann richtig satte Beträge, die durch die Kappencoolness nicht zu rechtfertigen sind.

Hier noch als Beispiel ein Urteil zum Thema Schutzkleidung und Mitverschulden (insbes. Rn. 41-44):
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/d...l20060220.html

Ein Grund mehr ausnahmslos ordentliche Schutzkleidung auf dem Motorrad zu tragen.
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