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Alt 27.01.2011, 09:22:32   #7
Goose
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Aber Achtung, sollte in seinem Fahrzeugschein aber noch ne Reifenfreigabe/Bindung drin stehen, ist die trotzdem bindend.

Nur weil Suzuki die damals zurück genommen hat, verliert der Fahrzeugschein seine Wirkung nicht.

Wenn im Fahrzeugschein nix außer dem besagten Satz steht, dann einfach mal den Fred lesen den Hansa verlinkt hat.

Edit: sollte im Fahrzeugschein wirklich noch eine Marke vorgeschrieben sein, so kann man diese beim TÜV austragen lassen! Kostet aber beim TÜV 30 Euro, und bei der Zulassungsstelle auch noch mal Geld für nen neuen Fahrzeugschein. Hat man sogar noch den alten Brief, kommen nochmal die Kosten für den neuen dazu. Kann also schnell teuer werden, ohne das schon neue Reifen da sind.
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