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Alt 10.05.2004, 18:45:14   #15
Laujun
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Hab jetzt vielleicht mal ne dumme Frage, aber egal:
hab im Götz (S.240) folgendes gelesen:
Zitat:
1. ...
2. ...
3. Bei Auspuffanlagen, die mit einer ABE ausgeliefert werden, entfällt die Eintragungspflicht, jedoch muss das mitgelieferte schriftliche Dokument immer mitgeführt werden.
4. Bie Auspuffanlagen, die mit einer EG-ABE ausgeliefert werden, entfällt die Eintragungspflicht. Jedoch muss auf der Anlage eine EG-Prüfnummer, ..., eingeprägt sein, die mit dem Buchstaben "E" bzw. "e" beginnen muss. Zu diesen Anlagen wird kein schriftliches Original-Dokument mitgeliefert.
Wo liegt nun der Unterschied zwischen ABE und EG-ABE? Ich denke doch mal das man bei der ABE, wenn man den Schein hat, trotzdem eine Nummer hat, dann brauch ich doch nicht den Schein. Oder versteh ich das jetzt falsch?

mfg Laujun
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