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Alt 13.02.2011, 18:35:50   #6
fischli91
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also für mich liest sich das deutlich einfacher. Es geht ja stets nur darum, dass das im Fahrzeugschein beschriebene auch der Realität entspricht.

1) Als du das Bike vom Händler übernommen hast, war fahrzeugschein ungleich Suzi, da ja Alphadrossel und normaler vergaser im fahrzeugschein stand und in der suzi alphadrossel und gedrosselter Vergaser

2) Dann hast du die Alphadrossel entfernt aber den Vergaser gedrosselt gelassen. Sprich Fahrzeugschein ungleich Suzi.

3) Jetzt hast du Alphadrossel entfernt und Vergaser offen, somit alles wie es sein soll.

Der Tüver beurteilt ja nur den IST-Zustand, nicht den früheren Zustand. Von daher kanns ihm egal sein ob da mal fälschlicherweise ne Drossel im Vergaser war, solange jetzt der Vergaser so ist, wie er sein muss.
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