Zitat:
Zitat von Rocky
wenn der Schadensfall innerhalb der Garantie und Gewährleistungsfristen liegt sicher , danach bekommst du ja auch bei ausschließlicher Verwendung von E5 nichts geschenkt
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Zitat:
Zitat von Hansafan1985
Was du damit meinst, verstehe ich nicht.
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damit mein ich wenn deine Karre einen Tag nach dem Ablauf deiner Gewährleistungsansprüche verreckt , bleibst du immer auf deinem Schaden sitzen egal was du getankt hast
strenggenommen geben dir die Hersteller mit ihrer Freigabe nur die Zusicherung , dass das Fahrzeug die normalen Fristen zur Geltendmachung deiner Ansprüche überlebt
ob dann beim Betrieb mit E10 ein häufigerer Austausch bestimmter Teile des Kraftstoffsystems notwendig wird , wirst du Anhand der Rechnung deiner Vertragswerkstatt nach der nächsten vorgeschriebenen Inspektion ersehen können