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Alt 19.02.2011, 10:22:40   #61
Hansafan1985
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Ich sage ja, ich bin noch auf der Lösungsfindung. Ziel ist es, den Hersteller doch irgendwie haften zu lassen.

Das war schon sehr gut mitgedacht, Rocky!

Du hast recht, bezüglich der Produkthaftung (nach ProdHaftG) ist die Haftung klar ausgeschlossen, es wird ja das Produkt selbst beschädigt.

Hingegen ist es bei der Produzentenhaftung (nach § 823 I BGB) etwas schwieriger abzugrenzen, ob tatsächlich nur die produzierte Sache selbst beschädigt wurde oder, ob die fehlerhafte Sache anderes Eigentum verletzt hat.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Das von Mercedes Benz produzierte Auto enthält ein fehlerhaftes, ebenfalls von MB hergestelltes Radio. Dieses Radio lässt nun wegen Kabelbrands das ganze Auto abbrennen. Hier liegt ein Weiterfresserschaden vor, der nach § 823 I BGB vom Hersteller zu ersetzen ist.
Und jetzt das Schwierige bei unserem Fall: Haben wir ein abgrenzbares, funktionell separates Teil, was fehlerhaft war? Der BGH stellt(e) bei den Weiterfresserfällen zudem darauf ab, ob der Mangelunwert bei Lieferung des Fahrzeugs mit dem jetzigen Schaden nicht deckungsgleich bzw. stoffgleich ist. Ist dies nämlich nicht der Fall, dann wäre nur Gewährleistungsrecht anwendbar (§§ 433 ff. BGB).

Stellt sich nun die Frage, welches Teil ist bei uns fehlerhaft, verträgt also E10 nicht? Dichtungen im Motorraum, der Plastiktank,...Und hier gilt es dann zu argumentieren und vor allem zu beweisen. (Wobei: man stelle sich vor, von einem auf den anderen Tag fallen alle Zafiras eines Typs aus...) Jedenfalls Stoffgleichheit mag ich nicht zu erkennen und der Mangelunwert ist auch bei weitem geringer, insbesondere sehe ich hier schon das Integritätsinteresse des Fahrzeugeigentümers verletzt. Ich denke, ein Chance könnte bestehen.

Selbst wenn man hier zu Bejahung kommt, verjährt der deliktische Anspruch dennoch nach 3 Jahren.

Am Dienstag unterhalte ich mich mit einem Juristen, der sich diesbezüglich äußern wird.
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