Gegen den Tankstellenbetreiber eher nicht, diesem trifft kein Verschulden, aber gegen den Hersteller des Autos, der die Freigabe falsch herausgibt.
Wird auch gerade
hier diskutiert.
Ja, die Verfassungsbeschwerde (gegen BImSchG und deren Verordnungen?). Womit werden denn Oldtimer betankt? Ich nehme an, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, diese zu fahren, wird nur immer teurer werden. Das ist den Liebhabern aber sicher zuzumuten.
Statistsich gesehen ist die Chance aber eher gering, dass die VB überhaupt zulässig ist.