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Alt 12.05.2004, 15:59:11   #9
Gast
 
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Also zum Austragen musst du definitiv keine Unterlagen haben, da du(ich ) den Orginalzustand wieder hergestellt hast.
Die Änderungen stehen ja im Brief und müssen nur ausgetragen werden....das macht allerdings nur der TÜV....hatte ich dir aber auch gesagt!

Es gibt kein Gutachten für die ent-Tieferlegung...
Das Gutachten für die Tieferlegung kann ich dir kopieren, nützt dir aber nix.