Natürlich braucht man Kontrollleuchten, wenn durch die Schalterstellung die Aktivierung nicht erkennbar ist.
Und das ist sie beim GS-Blinker nicht.
Nach EG-Recht ist die Blinkkontrolleuchte afaik sogar immer vorgeschrieben.
Du hast keine Lampenfassung für die Blinkkontrollleuchte?
Wie geht das denn?
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