Zitat:
Zitat von berndy
In meinen Augen ist das immer Vorsatz.
Ich kann mir kein Szenario vorstellen, bei dem man die DB-eater fahrlässig ausbaut, fahrlässig zuhause in der Werksatt aufbewahrt ...
|
M.E. muss sich der Vorsatz auf das Betreiben des Fahrzeugs ohne BE beziehen (also auf die Owi) und nicht auf das Entfernen des Eaters.
Ohnehin ist etwa die Konstellation denkbar, dass man unterwegs den Killer verloren hat und mit dem originalen Ersatzkiller, den man z.B. im Heck mitführt, das Fahrzeug wieder instandsetzt. Oder man hat nach dem Rennstreckeneinsatz vergessen den Killer wieder einzubauen.