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Alt 18.04.2011, 08:39:31   #46
berndy
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Die Grenze zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist fließend. Klar kann man nicht in die Köpfe anderer gucken. Der Nachweis der inneren Einstellung zur Tat ist schwer. Diese zu bewerten ist aber auch nicht die Aufgabe der Polizei sondern des Gerichts. Ich halte mich an den objektiven Tatbestand und der ist eindeutig. Zu laut und kein DB-eater vorhanden - Verstoß. Wenn ich der Meinung bin, dass der Betroffene das hätte wissen müssen, dann kommt halt in der Anzeige noch der Vorsatz dazu.

Wenn ich damit rechne, dass der DB-eater flöten geht, wäre es dann nicht sinnvoller dafür zu sorgen, dass das Teil fest ist, als einen Ersatz mitzunehmen? Z.B. könnte man die Schraube vernieten oder gleich eine Niete zum Befestigen verwenden oder es verschweißen. Also die Vorsoge so zu gestalten, dass ein Verlieren des Teils ausgeschlossen ist, dann brauche ich auch keinen Ersatz mitzunehmen.

Bei der Schutzkleidung liegt der Gedanke ja auch im Verhindern von Verletzungen und nicht im Ersatz verletzter oder verlorener Gliedmaßen.

Wir sehen das einfach von verschiedenen Standpunkten.

Wenn ich vor dem Betrieb auf der Rennstrecke den DB-eater ausgebaut habe, habe ich mir etwas dabei gedacht, das macht man nicht einfach so unbewusst. Daher dürfte mir das nach ein paar Stunden nicht gänzlich entfallen sein, zumal ich ja noch in den Auspuff gucken und hören kann.

Außerdem deponiert man ja den DB-eater irgendwo, so dass man ihn nicht vergisst. Kostet ja Geld, das Teil. Ich würde vor dem Losfahren nochmal gucken, ob ich auch nichts vergessen habe. Spätestens dann würde mir der DB-eater einfallen.

Also sollte einem das schon noch auffallen bevor man die Rennstrecke verlässt, gerade dann, wenn man das Teil noch im Gepäck bei sich hat.

Für mich sind das alles einfach nur Schutzbehauptungen. Ob ich das zum Schluss beweisen kann, ist eine andere Geschichte. Kann ich es nicht, bleibts bei der Fahrlässigkeit. Kann ich es, wird das doppelte Bußgeld fällig. Wobei m.E. immer Vorsatz gegeben ist.
Es geht nur darum, wie gut die Ausrede ist.

Etwas anderes wäre es, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Teil tatsächlich ungewollt verloren ging. Das wäre m.M.n. ein einfacher Defekt, der, von meiner Seite aus, nur einen Mängelbericht zur Folge hätte. Kann passieren, wie ein durchgebranntes Glühlämpchen oder ein Steinschlag in der Frontscheibe.

Aber, das ist nur meine Meinung. Siehe dazu unten ...
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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