@ klassikfon Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Glaubhaft gemachte Einsicht ist nie verkehrt und bringt Pluspunkte.
Allerdings ist bei groß angelegten Kontrollen, wie sie häufig bei Bad Dürkheim oder auf dem Weg zu Johanniskreuz angelegt werden, durch strickte Vorgaben der Behördenleitung nicht viel Spielraum für zugedrückte Augen.
Aber bei einer Kontrolle aus dem fließenden Verkehr heraus, während einer normalen Streife, würde ich auch eher zum Augenzudrücken neigen.
@ Hansafan1985 Mir ist schon öfter aufgefallen, dass angenommen wird, die Polizei würde über den subjektiven Tatbestand einer Handlung urteilen. Aber urteilen, schuldig sprechen, das macht das Gericht, nachdem der objektive und der subjektive Tatbestand geprüft wurden. Die Strafe soll ja Tat und Schuld angemessen sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass man eine entsprechende Anzeige fertigt.
Wenn man da nicht auf den eventuell vorhandenen Vorsatz hinweist, kümmert sich dann auch niemand mehr darum.
So genug O.T.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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