Zitat:
Zitat von Raku
Hieße das, dass der Händler mir die Kosten für den Versand, den er bezahlt hat, erstatten muss, ich aber im Gegenzug die Rücksendung zahlen muss?
Oder wie muss man das verstehen?
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Nein, bei Artikeln welche einen Wert von 40€ übersteigen (in diesem Falle ja gagaben) hat der Verkäufer die Kosten zu tragen. Das Urteil sagt aus, das du auch die (Bereits bezahlten) kosten für die Hinsendung erstattet bekommen mußt. Damit will der BGH dem Kunden die gleichen Möglichkeiten geben Ware, ohne irgendwelche Finanziellen Verpflichtungen, auch bei Vernabsatzverträgen prüfen zu können wie er es in einem Ladengeschäft hätte tun können.
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum
Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen!