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Alt 28.04.2011, 14:36:10   #5
dennisw1984
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also zusammengefasst:
Solang der Verkaufer nicht gesagt oder beschrieben hat, dass mit dem Kauf des Fahrzeugs mehr als 1 Schlüssel übergeben werden, hat man kein Anrecht auf die eigentlich dazugehörigen Schlüssel.
Ganz toll - Jetzt muss ich also alles nachkontrollieren was nicht im Kaufvertrag steht > ob jede Schraube vorhanden ist....?

Klasse, so ein original Funk-Klappschlüssel mit Wegfahrsperre ist bestimmt nicht günstig.

Muss ich die KFZ Versicherung darüber informieren oder reicht es wenn ich ein schriftliche Bestätigung vom Händler bekomme, dass ich nur einen Schlüssel erhalten habe?
Fragen über Fragen...

Edit: Danke Bukanier!
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