Die ABE (Ausdruck) solltest du auch bei sonstigen Fahrten mitführen, um nicht Probleme mit der Rennleitung zu bekommen. Das ist laut § 19 IV StVZO auch so vorgeschrieben.
Gleiches bei der Stahlflexleitung. Was hasten da für einen Wisch? Nicht, dass es nur ein Teilegutachten ist, dann gibts weitere Kosten beim TÜV.
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