Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.05.2011, 21:38:17   #24
Hansafan1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Die ABE (Ausdruck) solltest du auch bei sonstigen Fahrten mitführen, um nicht Probleme mit der Rennleitung zu bekommen. Das ist laut § 19 IV StVZO auch so vorgeschrieben.

Gleiches bei der Stahlflexleitung. Was hasten da für einen Wisch? Nicht, dass es nur ein Teilegutachten ist, dann gibts weitere Kosten beim TÜV.
  Mit Zitat antworten