Wie immer wird viel verwechselt und durcheinander gewürfelt.
Jeder Sachverhalt ist anders und muss auch anders beurteilt und bearbeitet werden.
Unsere Bußgeldstelle hat vor Jahren schon einfach festgelegt, dass bei Glatteisunfällen verwarnt werden kann.
Ich lege die Unfälle trotzdem immer der Bußgeldstelle zur Prüfung vor. Ich bin der Meinung, dass man gerade bei Glatteis, wenn man es gerade weiß, vorsichtiger fahren muss und nicht besser gestellt werden soll als jemand, der im Sommer auf Sand wegrutscht. Also schiebe ich bewusste den "schwarzen Peter" weiter.
Unsere Bußgeldstelle stellt m.M.n. sowieso viel zu viel ein. So bekommt man immer mehr eine "ist doch nicht so schlimm" Menthalität und die Ansicht, die Polizei hat ja keine Ahnung, wird immer mehr verbreitet. Die Ausbildung war aber, zumindest in unserem Bundesland, noch nie so aufwändig wie jetzt. Allerdings sind viele Verordnungen und Gestze durch die andauernde Änderungswut nicht einfacher geworden. Selbst Gerichte sind sich da nicht immer einig. Wie soll man da noch eine gerade Linie finden.
Aber das bringt Raku jetzt nicht weiter.
Der richtige Weg wäre zunächst einmal die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bußgeldbescheid durchzulesen und dementsprechend zu handeln. Wenn man das Bußgeld und die damit verbundenen Nachteile nicht akzeptieren will, kann man Widerspruch einlegen. Diesen sollte man aber auch begründen können. Wenn man sich selber vertritt, das kann man bei Bußgeldsachen und kleineren Straftaten vor dem Amtsgericht durchaus selber machen, sollte man aber juristisch schon etwas bewandert sein, sonst steht man auf verlorenem Posten. Wenn man das sich selbst nicht zutraut, nimmt man besser einen Anwalt oder lässt sich zumindest einmal beraten.
Beim zuständigen Amtsgericht kann man auch mal nach Prozesskostenhilfe anfragen. Aber nicht in jedem Fall bekommt man als Mittelloser Hilfe. Aber fragen kostet ja noch nichts.
Die Sache muss aber auch nicht zwangsläufig vor Gericht gehen. Möglicherweise folgt die Bußgeldstelle ja der Argumentation des Betroffenen und ermäßigt das Bußgeld.
Mich würde einmal interessieren, welche Kosten bzw. Bearbeitungsgebühren dir auferlegt werden.
Zum Bußgeld kommen normalerweise noch so ca. 20 - 30 € Verwaltungsgebühren, Schreibauslagen, Porto u.ä. dazu.
Die Polizei stellt normalerweise notwendige Aufwendungen, Materialeinsatz, Unfallstellenabsicherung u.a. in Rechnung, sofern das nach jeweiligem Landesrecht vorgesehen ist. Die Abschleppkosten muss der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs gegebenenfalls auch noch tragen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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