Zitat:
Zitat von Grollicus
Bei nem Motorradfahrer, der grade nach aussen aus der Kurve geflogen ist kann ich gut verstehen, erstmal den größeren Vorwurf rauszuholen. Der Unfall sieht einfach zu sehr nach dem typischen "zu schnell für die Kurve" aus. Und Goose hat in seinem Fall einfach Glück gehabt. Immerhin sind die Glatteisunfälle auf der Autobahn imo ein typisches Beispiel für den A3/145€.
Gruß,
Grolli
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Indizien reichen für eine Beweisführung aber nunmal nicht. Das muss ich momentan auch mitmachen, weil mir ne Frau beim wenden an den Kotflügel vom parkenden Auto draufgefahren ist während ich selbst drin saß! Eine Anzeige am nächsten Tag sollte reichen, dachte ich. Bei ihr wurden 6 Wochen später (!) bei der Untersuchung aber keine Spuren mehr gefunden und obwohl in der Gegenüberstellung der Fahrzeuge einwandfrei festgestellt wurde, dass Höhe und Breite des Schadens zu meinen Angaben passen würden, möchte die Staatsanwaltschaft jetzt ein "Gutachten zum Unfallhergang" erstellen. Die Sache läuft jetzt insgesamt schon über 6 Monate.
Dass man ihm juristisch "nicht angepasste Geschwindigkeit" vorwerfen kann mag stimmen, wenn man sich aber überlegt, was ein normaler Mensch unter diesem Terminus versteht klingt das für mich schon sehr weit hergeholt. Ich würde mich beraten lassen und Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass es sich um einen Fahrfehler gehandelt hat. Generell muss die Polizei übrigens deine Aussagen glauben, sofern kein Beweis dagegen spricht. In meinem Fall musste die Polizei meiner Unfallgegnerin UND mir glauben - so komisch das auch klingt.