Naja gut, aber wenn man nun dahingehend argumentiert, dass die Geschwindigkeit eben ausreichend niedrig war und er selbst durch vorsichtige Fahrweise den Unfall nicht verhindern konnte, könnte die Staatsanw. ja auf die 35€ umschwenken.
Aber im Prinzip is hier alles Laiengewäsch. Das sollte ein erfahrener Anwalt klären und gut is.
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