Thema: Drosselset
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Alt 19.05.2011, 19:43:54   #7
Goose
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Aus leidiger Erfahrung muss ich sagen das mit dem Datum gilt nur in Deutschland.

Dafür gibt es eine Ausführungsbestimmung beim Straßenverkehrsamt. Diese besagt, ist bei A unbegrenzt kein Datum eingetragen, gilt das man nach zwei Jahren auch eine offene fahren darf.

Leider gilt diese Regelung nur in der BRD, wer also mal z.B. nach Österreich fährt, sollte darauf achten das dort ein Datum eingetragen ist.

Wer es nicht tut kann Pech haben das es richtig teuer wird, oder er hat Glück, und hat nur drei Wochen viel Schreibarbeit.

Und wem es passiert, der soll bitte beim Ortstermin beim Straßenverkehrsamt eine Digicam mitbringen, die Gesichter sind echt gut. Die mussten erst mal mit der Polizei in Österreich telefonieren um zu verstehen wo das Problem liegt.
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