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Alt 22.05.2011, 13:07:01   #26
Thormi
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ich klink mich mal ein und schilder euch mal mein Problem:

Wie in nem anderen Thread schon beschrieben habe ich beim Vergaserreinigen bemerkt, dass meine GS vom Vorbesitzer unprofessionell entdrosselt wurde (Vergaseranschläge raus, 120er HD und 135er HD) obwohl im Fahrzeugschein 34PS steht - so bin ich dann auch 2 Jahre (Probezeit) rumgedüst.

Naja, jedenfalls hab ich mich aber bei meinen Vergaserdeckeln getäuscht - dachte es wären Anschläge drin, was aber nicht der Fall war.

Im Endeffekt habe ich jetz also Vergaserdeckel ohne Anschläge und 2 135er Düsen drin(einzelne Düse getauscht). -> sprich nix halbes und nix ganzes.

Da meine Probezeit jetz rum is habe ich gedacht, kann ich sie ja jetz auch gleich komplett entdrosseln.
Benötige ich also nur noch 2 120er Düsen, Deckel ohne Anschläge habe ich ja.

Ein Entdrosslungsgutachten habe ich mir jetz im Forum besorgt. Dies ist aber von TÜ Hessen ... kann ich das hier (BaWü) nutzen?

Und was sage ich dem Tüver? Hab ja im Prinzip keine Anschläge und Düsen, die ich ihm als beweis fürs entdrosseln vorlegen kann.

Und zum Tüv fahren dürfte ich ja theoretisch auch nich - wär ja fahren ohne Betriebserlaubnis.

Ich weiß nich, steh ich grad nur ganz bös aufm Schlauch oder bin ich einfach zu doof?

Bitte verzeiht, wenn ich mich kompliziert ausdrücke, aber dat is mir selbst grad alles zu hoch ...

MkG
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Geändert von Thormi (22.05.2011 um 13:21:08 Uhr)
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