Zitat:
Zitat von Thormi
gibts da n Paragraphen zu? (sicher is sicher) 
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Spontan hab ich nur
§28 gefunden der sich um Prüfungsfahrten, Probefahrten dreht Überführungsfahrten in dem auch drinsteht das es zulässig ist zu einer prüforganisation zu fahren.
Lass dir zur sicherheit ein termin geben, wenn du dann angehalten wirst sollen die netten leute dort anrufen so kannst du das wenigstens etwas belegen.