Thema: Höherlegung
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Alt 02.06.2011, 16:54:09   #7
Goose
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Alles was ein Gutachten hat muss auch eingetragen werden, ein Rücklicht deswegen nicht weil es eine E Nummer hat, die besagt das es als Rücklicht geprüft und zugelassen ist.

Alle Änderungen am Fahrwerk müssen durch den TÜV abgenommen werden.

Und wenn d das Heck anhebst, läufst du Gefahr das deine Gabel vorne beim Bremsen auf Block geht.
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