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Zitat von Nike12
OK, danke!
Und ist es jetzt nötig, die Knochen einzutragen auch wenn sie kein ABE haben, denn wer soll denn das bemerken? (Bin neu hier, also kann sein dass ich falsch liege und das schon auffällt)
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Bemerkt werden dürfte das während Routine-Verkehrskontrollen nicht, selbst bei TÜV und DEKRA solltest du problemlos durch die HU kommen. Vorausgesetzt natürlich, du übertreibst es nicht maßlos.

Originalteile aus anderen Modellen oder Teile ohne TÜV-Gutachten fallen übrigens weniger auf, da sie in der Regel keine Teilenummern o.ä. eingeprägt haben. Eintragen lassen solltest du sie meiner Meinung nach trotzdem.
Zitat:
Zitat von Nike12
Gibt es dann eigendlich einen Nachteil, wenn das Ding höher ist? ausser dass mehr Gewicht am Vorderad ist?
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Die gesamte Fahrdynamik ändert sich. Spürbar wird das vorallem in etwas agilerem Kurvenverhalten und dem im Gegenzug ruckeligen Geradeauslauf.
Zitat:
Zitat von Nike12
Und noch ne Frage, wenn ich gebrauchte Knoche aus einem anderen Suzuki Modell kaufe(welche halt kürzer sind) wie mache ich das dann, weil die sind ja eigendlich geprüft aber ich bekomm da ja keinen ABE Zettel mit. Oder muss ich dann gar nichts machen, weil sie eh von Suzuki selber sind?
Oder kann mir da Theoretisch jemand von euch den ABE Zettel einscannen und dann passt auch?
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Vorher mit dem Prüfer absprechen. Die meisten geeigneten Modelle sind ohnehin für schwerere und zudem leistungsstärkere Motorräder ausgelegt, sodass die Sicherheit gewährleistet ist. Daher sollte es da in der Regel keine Probleme geben.
Natürlich müssen die Teile aber eingetragen werden, ABE gibt es für Originalteile logischerweise nicht.
Gruß
Hendrik (der seine MIZU Heck-Höherlegung hat eintragen lassen)