Um dies vielleicht nochmal klarzustellen.
Ich würde Umlenkhebel ohne ABE eintragen lassen.
Hebel mit ABE würde ich nicht eintragen lassen, weil ich schlicht das Erfordernis nicht sehe. Es kann allerdings sein, dass die ABE an die Bedingung geknüpft ist, dass der ordnungsgemäße Einbau abgenommen wird.
Beispiel: Lucas Höhherlegungshebel
ABE
Dort steht unter 4.0, dass eine Abnahme nicht für erfoderlich gehalten wird. Die ABE ist also auch ohne Abnahme und Eintragung gültig.
@goose: Warum glaubst du, dass bei Änderungen am Fahrwerk immer Abnahme+Eintragung fällig sind? Ich denke, dass mein Beispiel dies widerlegt.