in der gleichen ABE unter 5.2. steht übrigens:
"Eine Prüfung des Anbaus (Änderungsabnahme) ist lediglich erforderlich:
- bei Abweichungen von der serienmäßigen Ausrüstung, z. B. nachträglich angebaute Hinterradschwingen oder Rad- / Reifenkombinationen in geänderten Abmessungen
[...]"
betrifft, denke ich, auch einige von uns. 160er hinterreifen läßt grüßen
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GS500E - seit 20.000km - tendenz sinkend

Astra G Caravan 1,7DTI seit 130.000km
trustno1
"Serienleistung erreicht"