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Alt 26.05.2004, 22:27:45   #36
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hehe.. also:

im strassenverkehr muss man halt mal bremsen, auch mal öfter... wenn der vordermann grundlos dermaßen in die eisen geht dass der hintermann drauffährt bekommt der §254 BGB mitverschulden.

in bezug auf den fall:
der lkw hat gebremst, vielleicht hatte er auch einen vor sich? grundlos muss man auch definieren...
vielleicht hat er eine adresse gesucht, das ist ein grund... nur er darf halt nicht so richtig heftig in die eisen gehen.

ob er direkt unfallbeteiligter ist ist auch zu hinterfragen... man könnte ja dann die liste ewig fortsetzen, das auto vor dem lkw (wenn es ein auto vor dem lkw gab) kann ja genauso gut unfallbeteiligter sein, wenn er so stark gebremst hat, dass der lkw stark bremsen musste (was ja laut sachverhalt nichtmal der fall war soweit ich mich erinnere)

also ihr seht... da kann sich noch ewig lange drüber streiten, am besten man lässt es einfach, oder?