@Flipstar1 Der An- bzw. Abbau einer VVK schon ein relativ großer Eingriff in den Fahrzeugaufbau. U.a. ändert sich dadurch das Gewicht und die Gewichtsverteilung nicht unerheblich, die Fahreigenschaften werden anders, teilweise müssen einige Teile (Blinker, Lenker u.ä.) getauscht werden. Das ist schon sinnvoll, dass da mal jemand drüberguckt.
Außerdem steht es so in der StVzO bzw. der FZV drin. Und Verordnung ist Verordnung bzw. Gesetz ist Gesetz (wenn man auch manchmal den Sinn nicht so versteht). Da steht halt drin, dass technische Veränderungen an Fahrzeugen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden müssen.
Wie SWM schon geschrieben hat, bezeiht sich die Betriebserlaubnis für deine GS speziell auf deine GS, auch wenn es ein Serienfahrzeug ist. Und das Fahrzeug muss mit den Daten in der Betriebserlaubnis übereinstimmen.
Wenn da eine VVK eingetragen ist, muss die streng genommen auch angebaut sein. Ebenso, wenn zwei Sitzplätze eingetragen sind, darf man nicht mit einem Einmannhöcker herumfahren. Das führt zwar (nach derzeitiger Rechtsprechung) wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsateilnehmer vorliegt, nicht mehr automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, das Fahrzeug ist aber unvorschriftsmäßig.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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