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Alt 25.07.2011, 08:13:27   #2
berndy
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Das 1. Windschild hat nur ein Materialgutachten.

Es ist also fraglich, ob dir das der TÜV oder die DEKRA überhaupt einträgt, Zitat: ", womit eine Einzelabnahme beim TÜV erfolgen kann. Ohne diese Abnahme ist der Artikel ohne Straßenzulassung." Das ist eindeutig im Konjunktiv geschrieben.

Beim 2. Windschild gibts noch nicht mal ein Materialgutachten -> keine Chance der Eintragung.

Außerdem gibts keine passenden Halter dazu, die müsste man sich dann selber bauen. Winkel biegen, passend bohren und verschrauben. Zweckmäßigerweise an den Halteschrauben der Scheinwerferbefestigung.

Wenn du jetzt schon fragst, wie du das festmachen sollst, überlege ich mir, ob das das richtige für dich ist.

Such dir doch etwas aus, das eine ABE hat und für das passende Halter mitgeliefert werden.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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