Nö. E-Nr = EU-Recht. Alles andere hat ABE, BE oder Typgenehmigung bzw. Material- oder Teilegutachten.
Aber frag doch einfach beim TÜV/DEKRA-Stützpunkt in deiner Nähe. Die müssen das ja eintragen. Nimm den Zulassungsschein und ein Prospekt oder so für das zu verbauende Teil mit und nerv die.
Was wir hier im Forum schreiben, kann für den einen Prüfer stimmen, ein anderer sieht es wieder anders (oder ist engstirniger). Da gibts leider keine klare Linie.
Wenn die Fahrzeuge aber baugleich sind, was bei der GM51A und GM51B ja (fast) gegeben ist, dürfte es keine Probleme geben.
Die Teile sind halt nur für die GM51B in Deutschland geprüft.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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