Es wird immer noch eine wirksame hintere Radabdeckung gefordert, wobei das Kennzeichen nicht als solche gezählt wird. Auch wenn es nicht mehr so streng gehandhabt wird.
Kann also durchaus sein, dass bei der nächsten HU der Prüfer den Kopf schüttelt und die Plakette verweigert.
Außerdem darf das Kennzeichen nur einen maximalen Neigungswinkel von 30°
besitzen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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