Zitat:
Zitat von berndy
Es wird immer noch eine wirksame hintere Radabdeckung gefordert, wobei das Kennzeichen nicht als solche gezählt wird. Auch wenn es nicht mehr so streng gehandhabt wird.
Kann also durchaus sein, dass bei der nächsten HU der Prüfer den Kopf schüttelt und die Plakette verweigert.
Außerdem darf das Kennzeichen nur einen maximalen Neigungswinkel von 30°
besitzen.
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Hab hier gelesen, dass ne Aluplatte im Format der KZ ausreichend ist und "Spritzschutz" bietet
Den Winkel kann man ja einstellen bei den ganzen Haltern die es so gibt