Was du eben genannt hast, gilt aber für den Fall, dass du den Vertrag widerrufen möchtest. Du trittst aber vom Vertrag zurück.
Normalerweise müsstest du den Verkäufer anmahnen, eine Frist setzen, in deren Zeitraum er die Mängel behebt. Erst danach hast du as Recht auf Rückabwicklung des Vertrages. Es sei denn, er verweigert die Leistung, was er ja getan hat, wenn ich mich recht entsinne.
Für den Käufer sollte durch die Rückabwicklung kein Verlust eingetreten sein.
Heißt, weder für hin noch für Rückversand zahlen.
Wenn du was verkaufst, handelst du IMMER nach BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) gewerbliche Verkäufer müssen sich an das strengere HGB(Handelsgesetzbuch) halten.
Du bist im Recht soweit ich das sehe.
Studier halt die Paragraphen, schicke sie ihm, und schreibe eine Stellungnahme.
Hat er denn die Leistung verweigert?
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