Schreibe ihm den genauen Sachverhalt.
1.) Dass er nach BGB handelt. Paragraphen aus dem BGB heraussuchen, dass er das tut.
2.) Dass ein Mangel nach BGB 434 vorlag, nämlich der, dass der Artikel
nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
nicht der Werbung des Verkäufers oder Herstellers entspricht.
3.) Er die Nachbesserung verweigert hat BGB 439
4.) Rücktritt vom Vertrag laut 323 BGB
"Die Transportkosten für die Rücksendung, sowie für die Nach- oder Neulieferung, trägt der Verkäufer, der Käufer bezahlt nur ein Mal die Transportkosten, wenn das im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie es zum Beispiel bei Käufen auf der eBay-Auktionsplattform üblich ist. "
Ist nur gegeben, wenn der Mangel nach 434 behoben wird, was er ja bei dir nicht wird. Und auch eine Neuliieferung ist auszuschließen.
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