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Alt 31.05.2004, 20:15:14   #4
King Madness
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Der ADAC bietet seinen Mitgliedern einen Ausgleich an.

Zitat:
Wildschadenbeihilfe des ADAC

Bei Haarwildunfällen übernimmt die Kaskoversicherung aufgrund der Selbstbeteiligung oft nur einen Teil des Schadens. Der ADAC ersetzt Mitgliedern darüber hinaus je nach Dauer der Clubzugehörigkeit bis zu 153,39 EUR.
Bei Federwildschäden tragen ADAC-Mitglieder nur 153,39 EUR selbst. Darüber hinausgehende Kosten trägt der ADAC bis 766,94 EUR (ab 10. Mitgliedsjahr).

Schadensmeldung:
Geschäftsstellen
Tel.: 0 180 5 10 11 12 (0,12 EUR/Min.)
Quelle : ADAC
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Ralf Georg
國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de

Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
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