Zitat:
Zitat von tomcat
Evtl, bekommst du ja einen neuen Reifen zu einem Besseren Preis, da du ja aus diesem Reifen schon einen Nutzen gezogen hast.
|
Wenn im Zuge der Nacherfüllung ein neuer Reifen geliefert wird, ist beim Verbrauchsgüterkauf kein Wertersatz für die Benutzung des mangelhaften Reifen zu zahlen, vgl.
§ 474 Abs. 2 S. 1 BGB.