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Alt 10.10.2011, 00:23:04   #7
Hansafan1985
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Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Evtl, bekommst du ja einen neuen Reifen zu einem Besseren Preis, da du ja aus diesem Reifen schon einen Nutzen gezogen hast.
Wenn im Zuge der Nacherfüllung ein neuer Reifen geliefert wird, ist beim Verbrauchsgüterkauf kein Wertersatz für die Benutzung des mangelhaften Reifen zu zahlen, vgl. § 474 Abs. 2 S. 1 BGB.
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