Zitat:
Zitat von Hansafan1985
Wenn im Zuge der Nacherfüllung ein neuer Reifen geliefert wird, ist beim Verbrauchsgüterkauf kein Wertersatz für die Benutzung des mangelhaften Reifen zu zahlen, vgl. § 474 Abs. 2 S. 1 BGB.
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Dessen bin ich mir bewust. Ich meinte eher wenn es auf eine Kulanz Rauslaufen würde. Aber danke für den Hinweis
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum
Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen!