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Alt 10.10.2011, 10:49:56   #8
tomcat
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Zitat von Hansafan1985 Beitrag anzeigen
Wenn im Zuge der Nacherfüllung ein neuer Reifen geliefert wird, ist beim Verbrauchsgüterkauf kein Wertersatz für die Benutzung des mangelhaften Reifen zu zahlen, vgl. § 474 Abs. 2 S. 1 BGB.
Dessen bin ich mir bewust. Ich meinte eher wenn es auf eine Kulanz Rauslaufen würde. Aber danke für den Hinweis
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