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Alt 04.06.2004, 09:03:59   #38
XPulse
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Zitat:
Zitat von gsjobu
Angenommen mir schmeißt irgendein Trottel die Maschine um (Vandale).
Und meine Freundin geht zu ihrer Haftplicht und erzählt sie hätte sich ungeschickt dagegen gelehnt / gestolpert oder was in die Richtung....
Das nimmt Ihr doch keiner ab, oder?
Wobei das Gegenteil wäre ja schwer nachzuweisen.
Wie ist das, wenn ich jemand Fahren lass und der schmeisst die (natürlich mit Führerschein)
Es gab mal einen Fall, wo angeblich ein Bekannter die Maschine beim skaten umgeschmissen hat (ist dagegengefahren) - die Versicherung hat nach Schadensanalyse bezahlt. Das soll aber jetzt keine Anleitung sein - nicht das wir uns missverstehen.

Wenn Du jemanden mit Deiner Maschine fahren lässt, hast Du Pech falls er einen Unfall macht. Du bleibst auf dem Schaden an Deiner Maschine sitzen und kannst nicht seine Privathaftpflicht verantwortlich machen. Die Schäden, die er sonst noch verursacht hat, werden im Normalfall von der Kraftfahrzeughaftpflicht übernommen.
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