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Alt 14.12.2011, 18:14:27   #6
berndy
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Es wird mittlerweile nur eine "wirksame hintere Radabdeckung" gefordert.

Was wirksam ist, da schweigt die Vorschrift und jeder Prüfer kann es auslegen wie er will.

Sinnvoll ist eine Radabdeckung jedenfalls, weils einem bei Regen sonst alles zusaut, von der Rückleuchte bis ins Genick und natürlich den Hintermann dann auch, abgesehen von den möglichen aufgewirbelten Steinchen.

Meine Meinung: Wenn Spritzschutz weg, dann sollte so eine Radabdeckung dran, auch wenns bei manchem Prüfer ohne ginge.

Aussehen hin oder her, es ist unangenehm wenn einem der ganze Dreck auf die Klamotten spritzt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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